Leistungen und Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler im Überblick

 

Leistung GOP-Ziffer Steigerungs-faktor Betrag Kontingent

 

 

Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten)

 

870 2,9* 126,77€ je nach Bedarf

Psychotherapeutische Sprechstunde/ Psychotherapeutisches Erstgespräch

(50 Minuten)

 

870 2,9* 126,77€

1x im Rahmen der psychotherapeutischen

Sprechstunde

Psychotherapeutische

Akutsitzung

(50 Minuten)

870 3,5* 153€ je nach Bedarf

 

Anwendung und Auswertung Testdiagnostik

 

857 1,8* 12,17€

1x je Test,

Anzahl nach Bedarf

Projektive Testverfahren 855 2,3 75,75€ 1x zu Therapiebeginn, 

 

Biographische Anamnese

 

860 2,3* 123,34€ 1x zu Therapiebeginn
Übende Verfahren, z.B. autogenes Training, PMR (20 Minuten) 846 2,3* 20,11€ je nach Bedarf

 

schriftliche gutachterliche Äußerung (ca. 4 Stunden Zeitaufwand)

85 2,3*

67,03€

(je ange-fangeneStunde)

ggfs. vor Aufnahme der Psychotherapie

(entfällt bei Selbstzahlern)

 

Einleitung oder Verlängerung verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie

 

808 3,5** 81,62€ je nach Bedarf

 

Ausfallhonorar (bei Terminabsage weniger als 2 Tage vorher)

 

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und  somit   

nicht erstattungsfähig!

100,00€ 1x je ausgefallene Stunde

 

Psychotherapeutische Sitzung außerhalb der Praxiszeiten

 

870 3,5 153€ je nach Bedarf

 

 

* Der Steigerungsfaktor kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5 fachen Satz erhöht werden.

 

** Je nach Umfang ist es möglich, dass der Steigerungsfaktor über dem 3,5 fachen Satz liegt.

 

GOP-Leistungen sind durch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört und Ihr Psychotherapiekontingent nicht erschöpft ist.

 

Bitte informieren Sie sich vorab, in welchem Umfang Ihr Versicherungsträger die Kosten übernimmt und ob Sie ggfs. einen Eigenanteil selber zahlen müssen.

 

Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung, Beihilfe etc. (§13 Abs. 2 oder 3 SGB V) sind Sie persönlich für die Begleichung des Honorars in voller Höhe verantwortlich.

 

 

Hier finden Sie mich

 

Psychotherapeutische Praxis Bahrenburg 

Klosterkamp 5

D- 27711 Osterholz-Scharmbeck

0172-5287096

 

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