Wer übernimmt die Kosten für Ihre Psychotherapie?

 

Je nachdem wo und wie Sie krankenversichert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Kosten Ihrer Psychotherapie übernommen werden können. Bei Fragen zur Kostenübernahme und zum Vorgehen bin ich Ihnen gerne behilflich.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Da die Psychotherapeutische Praxis Bahrenburg eine Privatpraxis ist, benötigen Sie vor dem ersten Termin eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse, dass diese die Kosten für Ihre Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernimmt. Das Honorar richtet sich je nach Krankenkasse, nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). oder der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Zuzahlungen können sich aus der Differenz zum 2,9-fachen GOP-Satz ergeben.  

 

Ihre Krankenkasse ist nach § 13 Abs.3 SGBV verpflichtet, die Kosten für Ihre Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Sie keinen Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und angemessener Entfernung in einer Kassenpraxis  be-kommen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Broschüre mit detaillierten Informationen herausgegeben 

àRatgeber Kostenerstattung

 

 

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

 

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Therapieeinheit (50 Minuten) wird die Ziffer 870 berechnet (2,9-facher Satz). Weitere, sogenannte flankierende Ziffern kommen, insbesondere in der probatorischen Phase, hinzu. In der Regel werden die Kosten für Ihre Psychotherapie von den privaten Krankenkassen (je nach Vertrag) und der Beihilfe mindestens zum 2,3-fachen Satz übernommen. Grundsätzlich ist es ratsam, vor Therapiebeginn nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auf Anfrage sende ich Ihnen gern eine Kostenaufstellung per Email zu.

 

 

 

Selbstzahler

 

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall sind die oben genannten Formalitäten für Sie nicht zutreffend und Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch mit vereinbaren.

 

Das Honorar für meine therapeutischen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Therapieeinheit (50 Minuten) wird die Ziffer 870 berechnet (2,9-facher Satz). Weitere, sogenannte flankierende Ziffern kommen, insbesondere in der probatorischen Phase, hinzu. Einen Überblick über meine Leistungen und die Kosten finden Sie hier àÜbersicht 

 

 

 

Hier finden Sie mich

 

Psychotherapeutische Praxis Bahrenburg 

Klosterkamp 5

D- 27711 Osterholz-Scharmbeck

0172-5287096

 

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