Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach der neuen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten ist.
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