Je nachdem wo und wie Sie krankenversichert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Kosten Ihrer Psychotherapie übernommen werden können. Bei Fragen zur Kostenübernahme und zum Vorgehen bin ich Ihnen gerne behilflich.
Da die Psychotherapeutische Praxis Bahrenburg eine Privatpraxis ist, benötigen Sie vor dem ersten Termin eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse, dass diese die Kosten für Ihre Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernimmt. Ihre Krankenkasse ist nach § 13 Abs.3 SGBV verpflichtet, die Kosten für Ihre Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Sie keinen Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und angemessener Entfernung in einer Kassenpraxis be-kommen.
Das Honorar richtet sich nach der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten ist.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach der Abrechnungs-empfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Kranken-versicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten ist.
In der Regel werden die Kosten für Ihre Psychotherapie von den privaten Krankenkassen (je nach Vertrag) und der Beihilfe mindestens zum 2,3-fachen Satz übernommen. Grundsätzlich ist es ratsam, vor Therapiebeginn nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall sind die oben genannten Formalitäten für Sie nicht zutreffend und Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch mit mir vereinbaren.
Das Honorar für meine
therapeutischen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Kranken-versicherungen und den
Beihilfestellen von Bund und Ländern, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten ist.
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